Power-Web: Wie sie Online groß werden und Geld verdienen
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Sarah Prout (Autor), Birgit Reit (Übersetzer)
Veröffentlichungsdatum: 9. November 2011
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Handelsregisterauszug
Bei der Suche nach einer Geschäftsideen kann es notwendig sein, sich über eine andere Firma / Gesellschaft zu informieren: Ein Handelsregisterauszug wird benötigt. Aber woher bekommt man schnell einen Handelsregisterauszug über eine Firma bzw. Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG)? Der Sitz der Gesellschaft bestimmt, bei welchem Handelsregister in Deutschland die Registrierung erfolgt ist. Jedermann kann das entsprechende Handelregister aufsuchen oder anschreiben und erhält dort Informationen über eine GmbH zum Beispiel. Kostenfrei ist ein Handelregisterauszug allerdings nicht, auch dauert es eine Zeit, bis man diesen vom Amtsgericht zugeschickt bekommt.
Wenn Ihnen die Zeit fehlt das selbst zu erledigen, dann sollte man einen entsprechenden Service nutzen, welcher den Handelsregisterauszug innerhalb von wenigen Minute bis Stunden abruft und per email übermittelt. Dabei reicht es oft aus nur die entsprechende Gesellschaft anzugeben, der jeweilige Sitz der Gesellschaft wird dann vom Service eigenständig herausgesucht. Typischerweise fordert man einen Handelsregisterauszug an, aus dem alle wichtigen Informationen hervorgehen, mit Ausnahme der Gesellschafter (=Eigentümer).
Aus dem Handelsregisterauszug geht hervor:
Firma (Name der der Gesellschaft) , Geschäftsgegenstand, Sitze, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Arten / Handelsregisterauszug:
1.
Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Handelsregisterauszug gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete, d.h. gelöschte Angaben) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Er endet mit den aktuellen Angaben.
3.
Der historische Handelsregisterauszug zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diesen Handelsregisterauszug meist ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel gegen Rechnung. Wie gesagt, der Handelsregisterauszug steht in der Regel innerhalb weniger Minuten zur Verfügung.
Formular ansehen: Handelsregisterauszug






